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   BSG, 09.02.1989 - 3/8 RK 25/87   

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BSG, 09.02.1989 - 3/8 RK 25/87 (https://dejure.org/1989,6286)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1989 - 3/8 RK 25/87 (https://dejure.org/1989,6286)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 3/8 RK 25/87 (https://dejure.org/1989,6286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung - Sozialhilfe - Krankenkasse - Beginn - Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Frist für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs bei Sachleistungen der Kranken- und Mutterschaftshilfe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

    Ebenso wenig kam es für den Lauf der Ausschlussfrist darauf an, ob der erstattungsberechtigte Träger von seinem Erstattungsanspruch Kenntnis hatte (vgl BSGE 65, 31, 39 = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 25; SozR 1300 § 111 Nr. 3 S 11 f; zum Ganzen von Wulffen, aaO, § 111 RdNr 3 mwN).

    Entsprechend hat das BSG bei Erstattungsansprüchen in Verhältnis anderer Sozialleistungsträger zueinander entschieden (vgl BSGE 86, 78, 81 f = SozR 3-1300 § 111 Nr. 8 S 28 f; BSGE 81, 103, 105 f = SozR 3-1300 § 105 Nr. 4 S 6 f jeweils zu Erstattungsansprüchen einer Krankenkasse gegen eine Berufsgenossenschaft; BSGE 65, 31, 39 = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 25 zu einem Erstattungsanspruch eines Versorgungsträgers gegen eine Krankenkasse; BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3 S 12 Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers gegen eine Krankenkasse; BSG Urteil vom 28. November 1990 - 5 RJ 50/89, USK 90174 Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers gegen einen Träger der Rentenversicherung).

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Dieser Antrag genügte einer formwirksamen Anmeldung des Erstattungsanspruchs im Sinne des § 111 SGB X. Diese setzt das unbedingte Einfordern der Erstattungsleistung voraus, welches auch mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann (vgl. BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3; SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 S. 37; Kater a.a.O. Rdnr. 22 zu § 111 SGB X), sowie die hinreichend konkrete Mitteilung der Umstände, die im Einzelfall für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblich sind, sowie den Zeitraum, für den die Sozialleistung erbracht worden ist (BSG SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 S. 37).
  • BSG, 25.04.1989 - 11a RK 4/87

    Zuständigkeit iS. der Erstattungsvorschrift § 105 Abs. 1 S. 1 SGB X, Entstehung

    Nicht zu entscheiden ist, ob auch erst künftig entstehende Erstattungsansprüche fristwahrend iS von § 111 SGB 10 "geltend gemacht" werden können (so wohl der 3. Senat des BSG, Urteil vom 9. Februar 1989, 3/8 RK 25/87, S 8 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dies schließt es - entgegen der Ansicht des Klägers - aus, Zahlungen (Erstattungen, Aufwendungsersatz) an die beauftragten unmittelbaren Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker usw) oder gar an andere Leistungsträger (§ 12 Satz 1 SGB 1) - die als öffentlich-rechtliche, einseitig hoheitlich handelnde Rechtsträger keiner Sozialleistungen bedürfen und keine sozialen Rechte iS des SGB haben können - als "Erbringen von Sozialleistungen" zu qualifizieren (aA möglicherweise der 3. Senat des BSG im og Urteil vom 9. Februar 1989 - 3/8 RK 25/87; VDR-Kommentar, aaO, § 111 RdNr 3.1.; Adami/Schroeter, SGB- SozVers-GesKomm, aaO, § 111 Anm 5; von Wulffen in: Schroeder-Printzen, aaO, § 107 Anm 3.1).

    Mit dieser Rechtsprechung weicht der erkennende Senat nicht iS von § 42 SGG von der Rechtsprechung des 3. Senats des BSG im Urteil vom 9. Februar 1989 - 3/8 RK 25/87 - ab, nach der die Frist für die Geltendmachung des Erstattungsanspruches eines Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse bei Sachleistungen der Kranken- und Mutterschaftshilfe am Tag ihrer Bezahlung durch den Erstattungsberechtigten beginnt.

  • BSG, 19.03.1996 - 2 Ru 22/95

    Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 104 SGB X

    Entsprechend § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) entsteht der auf § 104 SGB X beruhende Erstattungsanspruch sobald der nachrangig verpflichtete Leistungsträger Sozialleistungen nach dem für ihn maßgebenden Recht an den Leistungsberechtigten tatsächlich erbracht hat, zu deren Erbringung der Beklagte vorrangig verpflichtet war (BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3).

    Dafür ist nicht die - rückwirkende - Bewilligung der Sozialleistung maßgebend (BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3).

    Dem Ablauf der Ausschlußfrist des § 111 SGB X steht auch nicht entgegen, daß dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen eines Erstattungsanspruchs oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger nicht bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (BSGE 21, 181, 183; 65, 31, 39; SozR 1300 § 111 Nr. 3).

  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 18.02

    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf; Fristlauf zur

    Der Erstattungsanspruch, der hier allein aus § 104 SGB X folgen kann, ist im Sinne des § 111 Satz 2 SGB X a.F. kraft Gesetzes entstanden, sobald der Kläger als nachrangig verpflichteter Leistungsträger nach dem für ihn maßgebenden Recht an den Leistungsberechtigten Sozialleistungen tatsächlich erbracht hat, zu deren Erbringung der Beklagte vorrangig verpflichtet war (s. auch Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9 a RV 35/91 - BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 S. 13 f.; BSGE 65, 31, 38); das Entstehen eines Erstattungsanspruchs hängt nicht davon ab, dass dem erstattungsberechtigten Sozialleistungsträger das Bestehen eines Erstattungsanspruchs oder der erstattungsverpflichtete Sozialleistungsträger bekannt war und ob er dies feststellen oder prüfen konnte (s.a. BSGE 21, 181, 183; 65, 31, 39; Urteil vom 6. Februar 1992 - 12 RK 14/90 - BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3).
  • BSG, 24.11.1998 - B 1 KR 21/96 R

    Sozialhilfeträger - Anspruch auf Erstattung der Krankenbehandlungskosten

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) im Rahmen von § 111 SGB X den Zeitpunkt der Zahlung als den maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung angesehen hat (BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3 S 11; BSG USK 9334; zum früheren Recht: BSGE 50, 68, 69; aA: BSGE 65, 31, 38 = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 24), hat es damit nicht ausgesprochen, daß sich die Leistungsgewährung in der Kostenübernahme erschöpft.

    Vielmehr ist geprüft worden, welchem Leistungsträger die vorherige Erbringung der Leistung rechtlich zuzurechnen war (vgl BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3 S 10).

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 1/96

    Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruchs des Sozialhilfeträgers wegen

    Auch dies hat das BSG wiederholt entschieden und mit der Eigenständigkeit des Erstattungsanspruchs gegenüber dem Leistungsanspruch sowie der - materiellrechtlich gesehen - rein deklaratorischen Bedeutung der Leistungsbewilligung begründet (SozR 1300 § 111 Nr. 3 S 12; Urteil vom 19. März 1996 - SozR 3-1300 § 111 Nr. 4).

    Ob es dabei auf den Zeitpunkt der Erbringung der Sachleistung gegenüber dem Berechtigten (so der 4. Senat in BSGE 65, 31, 38 f = SozR 1300 § 111 Nr. 6 S 24 f) oder auf den Zeitpunkt der Bezahlung der Kosten gegenüber dem Leistungserbringer (so der 3. Senat in SozR 1300 § 111 Nr. 3 S 11) ankommt, kann in dem hier interessierenden Zusammenhang auf sich beruhen.

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96

    Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht -

    Dafür ist nicht die - rückwirkende - Bewilligung der Verletztenrente maßgebend (BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88

    Beginn der Ausschlußfrist des § 111 SGB X, Ausschluß des Erstattungsanspruchs

    Der Klägerin ist somit fortlaufend immer dann ein Erstattungsanspruch entstanden, sobald sie dem R. Entschädigungsleistungen tatsächlich gezahlt hat (s BSG vom 9. Februar 1989 - 3/8 RK 25/87 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 16/92

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung von Kosten eine

    Denn der Begriff der Unterstützung iS von § 1539 RVO aF umfaßt alle laufenden Zahlungen einer Dauerleistung (BSG SozR 1300 § 111 Nr. 3 S 12; vgl Jung Verjährung, Ausschluß und Verwirkung von sozialrechtlichen Ansprüchen, ZfSH 1988, 16, 19, mwN; WzS 1961, 373 [Rechtsauskünfte aus der Sozialversicherung]).
  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02

    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung; Fristlauf; Fristlauf zur

  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 50/89

    Erstattungsanspruch; Geltendmachung

  • SG Frankfurt/Main, 14.06.2007 - S 18 KR 931/05

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit -

  • BSG, 23.02.1999 - B 1 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - stationäre Behandlung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2002 - L 16 KR 117/98

    Krankenversicherung

  • FG Hessen, 16.04.2021 - 2 K 302/18

    Erstattungsanspruch eines nachrangigen Leistungsträgers gegenüber der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2000 - L 15 U 67/00

    Streit um eine Rückerstattung

  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 30/89
  • SG Berlin, 15.03.1999 - S 69 U 683/98

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers (BfA) an einen UV-Träger -

  • BSG, 25.04.1991 - 11 BAr 135/90

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen zwischen einem Sozialhilfeträger und der

  • SG Magdeburg, 31.08.2011 - S 22 KR 205/08

    Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen von

  • VG Magdeburg, 20.03.2007 - 6 A 346/04
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